Reglement zur Raumvermietung

Allgemeine Bestimmungen

Die Räume der Gate 48 Community können grundsätzlich gemietet werden.
Sie bieten Platz für je maximal 200 Personen (Bistro) und 200 Personen (Gottesdienstraum).
Vermietet werden die Räume insgesamt oder einzeln, mit oder ohne Küchenbenützung. Dazu gehören 3 von uns gemietete Parkplätze und WC-Anlagen. Die weiss markierten Parkplätze auf Strassenebene dürfen benützt werden. Auf allen anderen Parkplätzen besteht
Parkverbot.

Für die Vermietung ist das Leitungsteam zuständig.Sämtliche Gesuche sind mindestens 1 Woche vorher schriftlich oder online einzureichen.
Der Abschluss des Mietvertrages erfolgt mit der Unterzeichnung des Vertrags und des Benutzungsreglements.
Wird der Anlass nicht durchgeführt, ist dies dem Leitungsteam sofort zu melden. Allfällige
Ersatzforderungen werden vorbehalten und belaufen sich auf 20% des Mietpreises.
Der Mietvertrag ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Stellt sich nach der Bewilligung heraus, dass die Räume nicht vertragsgemäss benutzt werden oder der Zweck des Anlasses sogar widerrechtlich ist, kann der Vertrag vom Leitungsteam ohne Folgekosten für den Vermieter aufgelöst werden.
Nicht gestattet sind Veranstaltungen, welche unvereinbar sind mit den biblischen Grundsätzen unserer Community, insbesondere solche mit extremistischem, bzw. rassistischem Hintergrund.

Haftung, Versicherung

Die Mieter haften solidarisch für Schäden, die sie an Gebäuden, Mobiliar, Geräten und anderen Einrichtungen verursachen. Die Haftung erstreckt sich auch auf den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen und Geschirr/Besteck. Solidarisch mit den Benützer
haften Vereine und Organisationen für alle von ihren Mitgliedern oder Veranstaltungsteilnehmern verursachten Schäden.
Zerbrochenes Geschirr, fehlendes Besteck und anderes defektes Material ist sofort dem
Hauswart zu melden. Allfälligen Haftpflichtigen wird Rechnung gestellt.
Die Benützung der Räumlichkeiten inkl. Mobiliar, Geräten und anderen Einrichtungen sowie
der Aussenterrassen erfolgt in jedem Fall auf eigene Gefahr.
Die Vermieterin lehnt jede Haftung gegenüber den Benützern bei Schäden, Verlust von
Gegenständen sowie bei Unfällen ab. Es ist Sache der Benützer, die erforderlichen Unfallund Haftpflichtversicherungen abzuschliessen.

Benützungs- und Sicherheitsvorschriften

Die Benützer der Räume haben sich an die Anordnungen des Hauswartes oder seines Stellvertreters zu halten.
Die Mieter sind verpflichtet, zu den Räumen und zu den Anlagen Sorge zu tragen und Ordnung und Disziplin zu halten.
Das Anbringen von Nägeln, Schrauben usw. an Decken, Böden und Wänden ist nicht gestattet. Allfällige Kleberückstände müssen entfernt werden.
Der vorhandene Billard- bzw. Tischtennistisch und der Töggelikasten dürfen benützt werden.
Verpflegung in den Sitzungszimmern und im Gottesdienstraum ist nicht gestattet Für diesen
Zweck ist das Bistro zu benützen.
Lautsprecher und Tonverstärkeranlagen sind so einzustellen, dass keine Lärmemissionen
entstehen und die Nachbarschaft nicht gestört wird.
In der ganzen Liegenschaft gilt ein allgemeines Rauchverbot.
Die Notausgänge dürfen nicht blockiert werden.
Die Benützer sind dafür verantwortlich, dass beim Verlassen der Räumlichkeiten die Lichter
gelöscht sowie sämtliche Fenster und Türen geschlossen werden.

Reinigung und Abgabe

Der Mieter ist für die Ordnung und Sauberkeit aller benutzten Räume verantwortlich. Die
Räumlichkeiten müssen nach der Benützung zum vereinbarten Zeitpunkt in gereinigtem und
einwandfreiem Zustand abgegeben werden.
Die vorgefundene Möblierung ist wieder herzustellen.
Tische und Stühle sind zu reinigen.
Die Böden müssen gewischt, ev. nass aufgenommen, bzw. gesaugt werden. Putzmaterial ist
im Putzraum vorhanden.
Lappen und Küchentücher müssen selber mitgenommen werden.
Abfälle müssen getrennt und in den öffentlichen Sammelstellen entsorgt werden. Offizielle
Kehrichtsäcke der Gemeinde Rothrist dürfen im Container unter der Metalltreppe deponiert
werden. Allfällige Zusatzkosten für die Abfallbeseitigung werden den Veranstaltern belastet.

Küche

Sämtliche verwendeten Apparate müssen gereinigt und mitgebrachte Ware aus dem Kühlschrank wieder mitgenommen werden.
Bei Benützung der Abwaschmaschine müssen Geschirr, Gläser und Besteck nachgetrocknet
und das Wasser am Schluss abgelassen werden (Gebrauchsanleitung hängt an Wand).

Rothrist, 2021